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Bauordnung

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des Baurechts. Sie wird in der Regel von der Musterbauordnung des Bundes abgeleitet und auf Landesebene angepasst.

Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung:

  • z.B. die Mindestgröße von Grundstücken des Baugebiets (Baulands), die maximale prozentuelle Verbauung oder Bauhöhe (Bauklasse),
  • die Einhaltung von Abständen oder Bauwich,
  • die äußere Gestaltung (Fassade, Dachform, Balkongröße etc.),
  • die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz ..),
  • Bestimmungen für Fluchtwege, Treppenbreite und Notausgang,
  • den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,
  • den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,
  • den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung,
  • die Verkehrssicherheit usw.

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie technische Baubestimmungen und Baunormen.

Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z.B. die Feuerungsverordnung, Garagenverordnung, Kesselverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw.

Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen können noch zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen. Einige können im Internet auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. (Die Abkürzungen sind KBO, NBO, TBO, WBO ...)

Die Bauordnungen der deutschen Länder unterscheiden sich in Einzelheiten. Eine Koordination findet statt im Rahmen der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU). Diese hat auch ein Muster für die Bauordnungen der Länder erarbeitet, an dem sich die Länder weitgehend orientieren.

Musterbauordnung
Musterbauordnung
   
Landesbauordnungen
Landesbauordnung Baden-Württemberg
Bayerische Bauordnung
Bauordnung für Berlin
Brandenburgische Bauordnung
Bremische Landesbauordnung
Hamburgische Bauordnung
Hessische Bauordnung
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsische Bauordnung
Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Bauordnung für das Saarland
Sächsische Bauordnung
Bauordnung Sachsen-Anhalt
Bauordnung Schleswig-Holstein
Thüringer Bauordnung

 

 

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