Baustellenschild
Es gibt zwei Arten von Baustellenschildern:
Eines für genehmigungspflichtige Vorhaben, gekennzeichnet durch einen großen roten Kreis auf einem weißen Hintergrund sowie eins für genehmigungsfreie Vorhaben, gekennzeichnet durch einen grünen Punkt.
Das Schild muss die Bezeichnung des Bauvorhabens, sowie Name und Adresse der Bauleiter, des Unternehmers für den Rohbau und der Entwurfsverfasser enthalten. Es muss für die gesamte Dauer der Bauzeit gut sichtbar angebracht sein. Ausgehändigt wird es zusammen mit der Baugenehmigung.