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Differenzdruck-Messverfahren

Differenzdruck-MessverfahrenMit dem Differenzdruck-Messverfahren (auch: Blower-Door-Test) wird die Luftdichtheit eines ebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.

Gesetzliche Vorgabe

Genormt ist das Verfahren mit der DIN EN 13829. Hier der Beginn der Norm:::EUROPÄISCHE NORM EN 13829 November2000 Deutsche Fassung::Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden::Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden::Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert)

Messprinzip

Durch einen (geeichten) Ventilator wird Luft in das zu untersuchende Gebäude gedrückt oder herausgesaugt. Die Stärke des Ventilators wird so eingestellt, dass zum Umgebungsdruck eine Druckdifferenz von 50 Pa (Pascal) entsteht. Druckdifferenzen entstehen auch natürlich, wenn Wind bläst. Bei Windstärke 5 ist diese Druckdifferenz auch etwa 50 Pa. Der Ventilator wird meistens mit einem Rahmen in die Öffnung einer geöffneten Außentür eingesetzt, daher der Name Blower-Door-Test (deutsch: Gebläse-Tür-Messung).

In der Blower-Door sind Messinstrumente eingebaut, die die Druckdifferenz und die Luftmenge messen, die der Ventilator transportiert. Die Drehzahl des Ventilators wird so eingestellt, dass sich ein bestimmter Druck zwischen Außen- und Innenraum aufbaut. Dabei muss er soviel Luft nach außen befördern, wie durch Leckstellen in das Gebäude eindringt (bei der Unterdruckmessung). Der gemessene Luftstrom wird durch das Volumen des Gebäudes geteilt. Diesen Wert kann man nun mit anderen Gebäuden und Normen vergleichen.

Messphasen

Der Blower Door Test gliedert sich in drei Phasen.
In der ersten Phase wird ein konstanter nterdruck von 50 Pa oder etwas höher erzeugt und aufrechterhalten. Während dieser Phase wird die Gebäudehüllfläche nach Leckagen (undichte Stellen) abgesucht, wo Luft ungewünscht hereinströmt. Bei der späteren Nutzung des Gebäudes sind die Leckagen Stellen, an denen Luft und damit Wärme entweichen kann. Größere Fehlstellen lassen sich bereits mit der Hand erfühlen, für kleinere benutzt man Rauchspender (Rauchmaschinen) oder Luftgeschwindigkeitsmesser.

In der zweiten Phase wird ein Unterdruck aufgebaut, wobei bei kleinen Drücken (10 bis 30 a) begonnen wird und schrittweise (z.B. 5 bis 10 Pa-Schritte) erhöht wird bis auf den Enddruck (60 bis 100 Pa). Bei jedem Schritt wird der jeweilige Luftvolumenstrom protokolliert.

In der dritten Phase wird ein berdruck erzeugt und die Messung wird analog zur Unterdruckmessung durchgeführt.

Aus den gesamten Ergebnissen und dem Luftvolumen des Gebäudes wird die Luftwechselrate n50 errechnet. Der genaue Ablauf der Messung ist in DIN EN 13829 geregelt.

Grundsätzliche Erwägungen

Das Differenzdruck-Messverfahren sollte immer durchgeführt werden, um evtl. vorhandene Fehlstellen der Gebäudehülle zu finden. Relativ weit verbreitet ist es schon bei Niedrigenergiehäusern. Ein Gebäude muss gelüftet werden (z.B. zur Feuchtigkeitsabfuhr) - aber nur über die vorgesehenen Lüftungsmöglichkeiten. Strömt Raumluft (die immer feucht ist) durch Mängel in der Bauausführung (ungewollte Fugen, Schlitze usw.) ins Freie, sind fast immer Bauschäden (chimmel usw.) vorprogrammiert. Strömt z.B. feuchte Raumluft durch Mineralwolle, so kommt es zum Tauwasserausfall: Entsprechend der Funktion der Mineralwolle zur Wärmedämmung ist eine Seite der Mineralwolle warm - und zwar die, die dem Raum zugewandt ist - und die andere Seite ist im Winter kalt. Kommt die Raumluft in den kalten Bereich, wird die Luft stark gekühlt - mit der Folge Tauwasserausfall. Wegen der Zugänglichkeit kann dieses Tauwasser nicht wie am Fenster abgewischt werden.

Bei der Messung geht es um zwei Ziele. Erstens darf die Luftmenge, die der entilator fördert und die durch unvermeidliche Fugen usw. entweicht, höchstens 3 mal in der Stunde die Luft im Gebäude austauschen (Vorgabe durch die deutsche Energieeinsparverordnung - EnEV, bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen höchstens 1,5 mal) und zweitens sollte derjenige, der die Messung durchführt, auch die Fehlstellen finden, damit diese beseitigt werden.

Die letzte Forderung ist nicht direkt Gesetz, sondern gehört zu den Anerkannte Regeln der Technik|allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, auf deren Einhaltung z. B. ein Bauherr auch ohne besondere Vereinbarung Anspruch hat.

Deshalb müssen Fehlstellen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

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