Als Körperschaft des öffentlichen Rechts
führt eine Architektenkammer auf Länderebene staatliche
Aufgaben aus. Sie wird von den Architekt/-innen, Innenarchitekt/-innen
und Landschaftsarchitekt/-innen verwaltet. Nur Mitglieder der Architektenkammern
dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innenarchitekt/-in
und Landschaftsarchitekt/-in führen.
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