Fachdisziplinen der Architektur
- Landschaftsarchitektur
Unter Landschaftsarchitektur im speziellen Sinne
ist die Planung zu verstehen, die nicht Gebäudearchitektur
betrifft; sondern den Freiraum i.S. von "nicht bebautem Raum",
s.a. Freiraumplanung. Das kann ein ganz normaler Hausgarten sein,
ebenso ein Großparkplatz eines Industriebetriebes oder auch
eine ganze Gartenschau.
Die Landschaftsarchitektur umfasst viele Teilbereiche,
wie Steinplanung (Wegebeläge), Entwässerungsplanung, Pflanzplanung,
u.a.. Letztere kann vom banalen öffentlichen Grün bis
hin zu kunstvollen Gestaltungen reichen. Diese Bandbreite betrifft
auch die anderen Planungsinhalte.
Um Landschaftsarchitekt zu werden, muß man
auf einer der deutschen Universitäten oder Fachhochschulen
das entsprechende Studium - teilweise als Landschaftsarchitektur,
teilweise als Landespflege bezeichnet - absolvieren, mindestens
zwei Jahre in diesem Bereich tätig sein und danach auf Antrag
in die Architektenkammer eines Bundeslandes eintreten.
Landschaftsarchitektur ist seit Jahrhunderten
in unserer Kulturgeschichte verankert. Beispiele sind der Park von
Versailles oder der Englische Garten in München.
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