|
Bauordnung
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung
(LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher
Bestandteil des Baurechts. Sie wird in der Regel von der Musterbauordnung
des Bundes abgeleitet und auf Landesebene angepasst.
Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts
die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind.
Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt
und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das
Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen
sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine
Bebauung:
- z.B. die Mindestgröße von Grundstücken
des Baugebiets (Baulands), die maximale prozentuelle Verbauung
oder Bauhöhe (Bauklasse),
- die Einhaltung von Abständen oder Bauwich,
- die äußere Gestaltung (Fassade, Dachform,
Balkongröße etc.),
- die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz ..),
- Bestimmungen für Fluchtwege, Treppenbreite
und Notausgang,
- den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,
- den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,
- den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art
der Heizung,
- die Verkehrssicherheit usw.
Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige
Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie technische Baubestimmungen
und Baunormen.
Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht
- z.B. die Feuerungsverordnung, Garagenverordnung, Kesselverordnung,
Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben,
Kleinkraftwerken usw.
Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der
Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen
können noch zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der
Gemeindebauordnung festlegen. Einige können im Internet auch
als PDF-Datei heruntergeladen werden. (Die Abkürzungen sind
KBO, NBO, TBO, WBO ...)
Die Bauordnungen der deutschen
Länder unterscheiden sich in Einzelheiten. Eine Koordination
findet statt im Rahmen der Konferenz der für Städtebau,
Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der
Länder (ARGEBAU). Diese hat auch ein Muster für die Bauordnungen
der Länder erarbeitet, an dem sich die Länder weitgehend
orientieren.
,
Dieeser Artikel
von Autoren
der Wikipedia
wird durch die GNU
FDL lizenziert.
|